Interview mit Udo Vetter

April 14th, 2007

Herr Udo Vetter, auch bekannt als LawBlogger, hat ein lesenswertes Interview einer Journalisten der Tagesschau gegeben. Er spricht in der Zeit von Web 2.0 die rechtlichen Konsequenzen und die Verantwortung von Bloggern an. Gebloggt darf zum Beispiel nichts, was man nicht belegen kann. Als Beispiel dürfte ein Blogger nicht einfach schreiben die Handelskette XYZ verkauft Gammelfleisch. Das ist auch verständlich. Allerdings finde ich es, genau wie Herr Vetter, nicht in Ordnung, wenn Teenager, wie ich es ja auch einer bin, von einer Firma abgemahnt werden und der Betrag mehrere tausend Euro beträgt.

Für eine unbewusst geschrieben “üble Nachrede” darf ein Blogger von Firmen eine Abmahnung erwarten. Dabei spielt auch das Alter der Blogeinträge keine Rolle, denn diese werden ja durch die Suchmaschinen dennoch gefunden. Und wie Herr Vetter sagt, besitzen Firmen ein zweites, virtuelles Image im Internet und versuchen es damit auch zu schützen. Das Gesetz jedoch ist dieser Zeit nicht angepasst, sodass Firmen selbst von einem schlecht besuchten Blog, dessen Blogger 16 Jahre alt ist, einen hohen Geldbetrag fordern. Deswegen sollte sich jeder Blogger bewusst sein, was er schreibt und auch sich im Klarem darüber sein, dass er dafür Verantwortung trägt. Ich kann das Interview “Der Argwohn gegen Blogger” und das LawBlog nur empfehlen. Sollte man ab und zu mal reinlesen.

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